„Für den Fall, dass Sie wegen Unfall, Krankheit oder Behinderung Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Vorsorge geschaffen. Sie erfahren in dieser Veranstaltung, wie eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung gestaltet werden kann und was Sie dabei beachten müssen. Es werden die Vorteile, aber auch die Fallstricke solcher Vorsorgeregelungen vor dem Hintergrund des Betreuungsrechts besprochen.“
Dazu lädt der katholische Hospizverein Marsberg e.V. am Dienstag, den 18. Februar um 19.00 Uhr in den Seminarraum des Marien-Hospitals Marsberg ein.
Frau Pape, Berufsbetreuerin von der Lebenshilfe Brilon, bringt uns Einblick in diese Thematik und macht auf wichtige Aspekte aufmerksam, die bei der Erstellung dieser Dokumente berücksichtigt werden sollten. Sie wird erläutern, wie man die eigenen Wünsche und Vorstellungen klar und rechtssicher formuliert, um Ihnen in der Situation die bestmögliche Unterstützung zu gewährleisten. Zudem wird sie auf Missverständnisse und Fehler eingehen, die bei der Erstellung von Vorsorgeregelungen auftreten können. Wir freuen uns auf Ihr Kommen und darauf, Ihnen wertvolle Informationen an die Hand zu geben, die Ihnen helfen, für die Zukunft vorzusorgen.